Nachträglich eingebaute elektrische oder elektronische Geräte, die die Kontrolle des Fahrers über das Fahrzeug beeinflus sen können, müssen eine Typgenehmigung besitzen und mit dem e Zeichen gekenn zeichnet sein.
Der Einbau von mobilen Telefonen und Funkgeräten mit der unten aufgeführten maximalen Sendeleistung wird von der smart gmbh genehmigt, wenn der Einbau fachgerecht erfolgt und eine reflexions frei angepasste Außenantenne verwendet wird.
Hinweis!
Werden im Fahrzeug elektrische/elektro nische Geräte betrieben, die nicht ent sprechend den oben genannten Einbaubedingungen eingebaut wurden, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeu ges erlöschen (EU Direktive 95/54/EG).
Homologations Nummern
Ministerielle Homologation
Symbole für die Homologation
Deutschland
Frankreich
Spanien