Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug
werksseitig freigegebene Radabdeckungen
und Reifen verwendet
werden, die allen relevanten Anforderungen
für die jeweiligen Rad- und
Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen
Radabdeckungen und Reifen
verwendet, dürfen die Reifen keinen
Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung
der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckverlust
und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Stahlräder: Bei der Verwendung von
Felgenschlössern keine Radkappen
befestigen.
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Bei Verwendung anderer als den
werkseitig montierten Reifengrößen
müssen gegebenenfalls der Tachometer
und der Nenndruck umprogrammiert
und Änderungen am Fahrzeug
vorgenommen werden.
Schneeketten sind nur an den Vorderrädern
zulässig.
Immer engmaschige Schneeketten
verwenden, die an der Lauffläche und
an den Reifeninnenseiten (einschließlich
Kettenschloss) maximal
10 mm auftragen.
Der Motor wird automatisch gestartet, wenn Sie
in der Getriebestellung D oder N bei nicht aktiver HOLD-Funktion das Bremspedal
lösen
das Fahrpedal treten
die Getriebestellung P verlassen
Der Motor wird durch einen Wechsel in Getriebestellung P nicht gestartet.