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Mercedes A-Klasse > Verkehrszeichen-Assistent einschalten

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Wenn Sie im Bordcomputer die Anzeige des Verkehrszeichen-Assistenten eingeschaltet haben, werden die Verkehrsvorschriften (Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote) im Kombiinstrument jeweils für fünf Sekunden angezeigt. Die Falschfahrwarnung und die Anzeige der Schilder für Geschwindigkeitsbegrenzung und Überholverbote in der Assistenzgrafik bleiben auch dann aktiv, wenn die Anzeige deaktiviert wurde.

  • Die Anzeige des Verkehrszeichen-Assistenten mit dem Bordcomputer einschalten

Anzeige im Kombiinstrument

Geschwindigkeitsbegrenzung mit unbekannter Einschränkung

Info

Die folgenden Abbildungen sind Beispiele für Fahrzeuge mit farbigem Multifunktionsdisplay. Die Darstellung bei Fahrzeugen mit schwarz-weißem Multifunktionsdisplay weichen davon ab.

Die Einheit der Geschwindigkeitsbegrenzung (km/h oder mph) hängt von dem Land ab, in dem Sie fahren. Sie wird im Allgemeinen weder auf den Verkehrszeichen noch im Kombiinstrument wiedergegeben, beachten Sie diese aber bei der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Geschwindigkeitsbegrenzung mit unbekannter Einschränkung


  1. Zulässige Höchstgeschwindigkeit
  2. Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge, für die Einschränkung im Zusatzzeichen relevant ist
  3. Zusatzzeichen für unbekannte Einschränkung

Es gelten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (80 mph) und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h (60 mph) mit einer unbekannten Einschränkung.

    LESEN SIE MEHR:

     Mercedes A-Klasse > Wichtige Sicherheitshinweise

    Der Verkehrszeichen-Assistent ist nur ein Hilfsmittel und kann Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholverbote nicht immer richtig anzeigen. Die angebrachten Verkehrszeichen haben immer Vorrang vor der Anzeige des Verkehrszeichen-Assistenten.

     Mercedes A-Klasse > Verbot der Einfahrt (Falschfahrwarnung)

     Peugeot 108 > Übersicht

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