Wenn Sie im Bordcomputer die Anzeige des Verkehrszeichen-Assistenten eingeschaltet haben, werden die Verkehrsvorschriften (Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote) im Kombiinstrument jeweils für fünf Sekunden angezeigt. Die Falschfahrwarnung und die Anzeige der Schilder für Geschwindigkeitsbegrenzung und Überholverbote in der Assistenzgrafik bleiben auch dann aktiv, wenn die Anzeige deaktiviert wurde.
Anzeige im Kombiinstrument
Geschwindigkeitsbegrenzung mit unbekannter Einschränkung
Info
Die folgenden Abbildungen sind Beispiele für Fahrzeuge mit farbigem Multifunktionsdisplay. Die Darstellung bei Fahrzeugen mit schwarz-weißem Multifunktionsdisplay weichen davon ab.
Die Einheit der Geschwindigkeitsbegrenzung (km/h oder mph) hängt von dem Land ab, in dem Sie fahren. Sie wird im Allgemeinen weder auf den Verkehrszeichen noch im Kombiinstrument wiedergegeben, beachten Sie diese aber bei der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Es gelten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (80 mph) und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h (60 mph) mit einer unbekannten Einschränkung.